Wir bieten  zu einem Pauschalhonorar von 79,-- € eine detaillierte Unterhaltsberechnung an unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und der neuesten Düsseldorfer Tabelle (zur Zeit 1.1.2011). Die Berechnung erfolgt mit den gängigen Unterhaltsberechnungsprogrammen, u.a. mit dem von allen deutschen Familiengerichten eingesetzten Programm "Gutdeutsch - familienrechtliche Berechnungen". Diese Berechnungen werden in der Regel auch von den Sozial- und Jugendämtern akzeptiert. Sie erhalten die Berechnung als pdf-Datei (auf Wunsch natürlich auch in einem anderen Format), ein Beispiel für eine solche Berechnung finden Sie hier.

Sie sollten uns die Daten per E-Mail übermitteln. In jedem Falle benötigen wir Angaben zu dem Brutto- oder Nettoeinkommen des Mannes, der Frau; Alter, Anzahl und ggf. Einkommen der Kinder, besondere Verbindlichkeiten (z.B. Zinsen und Tilgung für das Eigenheim - wer wohnt darin). In der Regel reichen diese Angaben. Bruttogehälter rechnen wir in Nettogehälter um, hier benötigen wir dann Angaben zur Steuerklasse und Kirchenzugehörigkeit.  Sollten uns noch Daten fehlen, nehmen wir kurzfristig per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie können im Normalfall auch hier unser Formular eines Fragenkataloges herunterladen, es ausfüllen und uns als Anlage zu Ihrer Email zusenden. 

Bitte wenden Sie sich an diese Adresse : unterhalt@ra-rose.de

Sollten Sie Fragen haben, beantworten wir diese in der Regel sofort per Email.

Während der üblichen Bürostunden können Sie sich auch an das Sekretariat von Herrn  RA Frank Rose  wenden unter Tel.: 02161 40257141.

Mit der Auswertung erhalten Sie eine Rechnung, Sie können das Pauschalhonorar überweisen.

Selbstverständlich ergänzen wir die Berechnung im Rahmen des Angebotes anschließend noch kostenlos, wenn Fragen unbeantwortet geblieben sind. Dies gilt auch für die Berechnung verschiedener Fallkonstellationen (Steuerklassenwechsel etc.)