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Nachdem es im letzten Jahr noch begrüßt
wurde, dass die Akupunktur endlich als Kassenleistung von den
gesetzlichen Krankenkassen bei bestimmten Krankheitsbildern
bezahlt wird, hat sich nun offensichtlich herausgestellt, dass
diese Vergütungen außerhalb des Budgets kassenpolitisch
nicht mehr gewünscht sind.
Quasi durch die Hintertür versucht die Kassenärztliche
Vereinigung Nordrhein seit fast einem Jahr die Vergütung der
Akupunktur als Kassenleistung zu unterlaufen. Dies geschah,
indem Ärzte, die die Leistungen erbringen, fast zeitgleich
mit Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen überzogen
wurden. Beide haben die Abrechnungsziffern der
Akupunkturleistungen zum Gegenstand, so wurden bei der
Wirtschaftlichkeitsprüfung diese Ziffern einer
Vergleichsgruppe zugeordnet, die größtenteils aus Ärzten
besteht, die diese Leistungen gar nicht erbringen dürfen. Das
so konstruierte rechnerische Ergebnis war, dass die Ärzte,
die diese Akupunkturleistungen erbringen dürfen, weit über
dem Falldurchschnitt der sogenannten Vergleichsgruppe lagen
und dann mit den Prüfungen überzogen werden konnten.
Gleichzeitig prüfte auch die Rechtsabteilung der KVNO, die
einen Zusammenhang mit den Wirtschaftlichkeitsprüfungen
allerdings bestreitet, die "Frequenz" der Fälle,
was auch immer damit gemeint sein mag. Die Anträge auf
Wirtschaftlichkeitsprüfungen hat die Prüfstelle jetzt im Mai
2009 zurückgenommen, nachdem offensichtlich der
Beschwerdeausschuss auf die Unzulässigkeit hingewiesen hatte.
Die Plausibilitätsprüfungen allerdings greift die KVNO jetzt
offensichtlich wieder mit der verharmlosenden Formulierung
"Abrechnungsprüfung" wieder auf. Hier alleine der
"Leidensweg" einer unserer Mandantinnen, Fachärztin
für Allgemeinmedizin mit der Zusatzbezeichnung Akupunktur :
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20.5.2008 |
Antrag auf Prüfung der
Wirtschaftlichkeit für das Quartal I/2008. Begündung :
Akkupunkturziffern übersteigen die Häufigkkei der
Vergleichsgruppe um 831%. Als Vergleichsgruppe wurden
alle Allgemeinmediziner ausgewählt, obwohl nur weniger
als 5% überhaupt berechtigt sind, diese Ziffern
abzurechnen.
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1.6.2008 |
Wir bestellen uns für unsere
Mandantin und weisen auf diverse Ungereimtheiten des Prüfantrages
hin
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28.7.2008 |
Bescheid : Schriftliche Beratung und
Ankündigung, in Zukunft zu kürzen
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6.8.2008 |
Widerspruch durch unser Büro
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18.8.2008 |
Antrag auf Prüfung der
Wirtschaftlichkeit für das Quartal II/2008. Begündung
: Akkupunkturziffern übersteigen die Häufigkkei der
Vergleichsgruppe um 810%. Als Vergleichsgruppe wurden
alle Allgemeinmediziner ausgewählt, obwohl nur weniger
als 5% überhaupt berechtigt sind, diese Ziffern
abzurechnen
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26.8.2008 |
Wir bestellen uns erneut für unsere
Mandantin und weisen auf diverse Ungereimtheiten des Prüfantrages
hin
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8.9.2008 |
KVNO leitet Plausibilitätsprüfung
wegen des gleichen Sachverhaltes ein und läd unsere
Mandantin zu einem Termin vor.
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19.9.2008 |
Wir bestellen uns erneut für unsere
Mandantin und weisen auf die Doppelverfolgung des
Sachverhaltes hin
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6.10.2008 |
KVNO moniert die Veröffentlichung
des Sachverhaltes auf unserer Homepage
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9.10.2008 |
Termin wird aufgehoben,
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28.10.2008 |
Bescheid im Prüfverfahren
Wirtschaftlichkeitsprüfung II/2008 : wiederum
schriftliche Beratung
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4.11.2008 |
Widerspruch durch unser Büro
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24.11.2008 |
Antrag auf Prüfung der
Wirtschaftlichkeit für das Quartal III/2008. Begündung
: Akkupunkturziffern übersteigen die Häufigkkei der
Vergleichsgruppe um 1273%. Als Vergleichsgruppe wurden
erneut alle Allgemeinmediziner ausgewählt, obwohl nur
weniger als 5% überhaupt berechtigt sind, diese Ziffern
abzurechnen
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27.11.2008 |
Wir bestellen uns erneut für unsere
Mandantin und weisen auf diverse Ungereimtheiten des Prüfantrages
hin
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27.1.2009 |
Bescheid : Kürzung 39,79%
entsprechend 281.235 Punkte. Die Vergleichsgruppe wurde
korrigiert, jetzt wurden die Orthopäden hinzugezogen
aber wiederum auch diejenigen, die diese Ziffern überhauptnicht
abrechnen dürfen.
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29.1.2009 |
Widerspruch durch unser Büro
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18.5.2009 |
Die Prüfstelle der Ärzte und
Krankenkassen nimmt nach Hinweis durch den
Beschwerdeausschuss alle Prüfanträge zurück
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25.5.2009 |
Die Erstattungssumme wird mitgeteilt
und eine Abschlagszahlung angekündigt.
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15.6.2009 |
Beschwerdeausschuss beschließt die
100%ige Kostenerstattung incl. Anwaltskosten zugunsten
unserer Mandantin.
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16.6.2009 |
KVNO fängt von vorne an mit einer
Abrechnungsprüfung für das 1.Quartal 2009 im Hinblick
auf die Akupunkturziffer. |
Mit dieser grundsätzlichen Frage befasst sich unser Büro
gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und an
dieser Stelle wollen wir die wesentlichen Schreiben, die wir
an diese Kassenärztliche Vereinigung gesandt haben, veröffentlichen.
Mit diesem
Schreiben haben wir zu der Wirtschaftlichkeitsprüfung
Stellung bezogen, mit dem durch diesen
Link zu erreichenden Schreiben zu Plausibilitätsprüfung.
Wir werden an dieser Stelle die wesentlichen Argumente regelmäßig
veröffentlichen und über den Gang dieser Verfahren zeitnah
berichten. |